AGB

Öffnungszeiten und Termine nur nach Vereinbarung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeit am Tier

 

  1. „HUNDEFRISEUR NORD 21“ führt alle Pflegebehandlungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach fachlichen Qualitätsgrundsätzen aus. Die Gesundheit des Tieres unter Beachtung des Tierschutzes steht hier im Vordergrund. Behandlungswünsche, die diesem widersprechen werden nicht ausgeführt.
  2. „HUNDEFRISEUR NORD 21“ arbeitet nach Terminvereinbarung. Sollte der Tierhalter einen Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser rechtzeitig (24 Stunden vorher) abzusagen. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Absage behält sich „HUNDEFRISEUR NORD 21“ vor, eine Pauschale von 50 € geltend zu machen.
  3. Es werden ausschließlich Hunde behandelt, die haftpflichtversichert, geimpft und entwurmt sind. Der Tierhalter versichert mit der Beauftragung, dass bei dem zu behandelnden Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und dass der Hund geimpft und entwurmt ist.
  4. Die Preise werden gemäß dem Leistungsumfang vor Arbeitsbeginn vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich während der Behandlung ergeben, gelten als vereinbart, sofern Sie einen Betrag von 40 € nicht überschreiten. Entstehende notwendige Leistungen sind: Entfilzen, erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung, Zeitverzögerungen durch extreme Unruhe des Hundes. Diese Leistungen werden als Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weist der Hund Symptome auf, die eine Ansteckung für andere Hunde bedeuten (wie Flöhe/Milben/Durchfall o.ä.) wird eine Pauschale zur 1. Behandlung Ihres Hundes und zur Desinfizierung des Raumes und der Arbeitsgeräte in Höhe von 50 € erhoben und ggf. eine Pauschale für den Arbeitsausfall, da ein Absagen der Folgetermine zwingend erforderlich ist. „HUNDEFRISEUR NORD 21“ bleibt zur Geltendmachung eines höheren Schadens bei dessen Nachweis berechtigt.
  5. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Barzahlung. Es wird keine Pflegebehandlung auf Rechnung durchgeführt. Sämtliche Behandlungskosten sind sofort bei Abholung zu bezahlen.Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  6. Richtet der zu behandelnde Hund während der Behandlung Schäden an Personen oder am Eigentum des Hundesalons „HUNDEFRISEUR NORD 21“ an, haftet hierfür der Tierhalter.
  7. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Hundesalons „HUNDEFRISEUR NORD 21“ wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. “ HUNDEFRISEUR NORD 21“ haftet nicht wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen der Hund entflieht und daraus dem Auftraggeber oder Dritten Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn der Hund durch zu starke Verfilzungen bei meiner Arbeit trotz der erbrachten Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Gerade bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen, Rötungen und Ohrhämatome entstehen. Hierfür kann „HUNDEFRISEUR NORD 21“ nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Tierhalter verantwortlich. Sollte der Hund sich während der Behandlungszeit verletzen, z.B. in Folge von Unruhe des Hundes, wird umgehend 1. Hilfe geleistet und ggf. sofort während der noch währenden Behandlungszeit ein Tierarzt des Vertrauens hinzugezogen. Die Übernahme der Kosten durch „HUNDEFRISEUR NORD 21“ wird in diesem Fall begrenzt auf die Kosten für die 1. Notfallbehandlung durch den Tierarzt. Die Kosten für evtl. weitere erforderliche Folgebehandlungen sind vom Tierhalter zu tragen.
  8. Direkt nach der Behandlung ist der Hund auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen und unverzüglich der Inhaberin zu melden. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Ist für „HUNDEFRISEUR NORD 21“ der Mangel vertretbar und kann er nicht umgehend korrigiert werden, sind diesem 2 Nachbesserungsversuche zuzugestehen, bevor Ersatzmaßnahmen und Zusatzkosten usw. vom Hundehalter geltend gemacht werden können.
  9. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmungen möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen.
  10. Schlussbestimmungen:
    • Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Hundesalon „HUNDEFRISEUR NORD 21“ ist der Firmensitz.
    • Als ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hundesalon „HUNDEFRISEUR NORD 21“ ist unser Firmensitz vereinbart.
    • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand Januar 2023